Post von der BPjS – Webseite indiziert

Nein, nicht blogwache.de. :-)

Beim Aufräumen und Ausmisten nach meinem Umzug habe ich einen Brief gefunden, den ich 2002 von der BPjS – Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (heute heißt sie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – BPjM) erhalten hatte. Dabei ging es um die Indizierung einer Webseite, die ich seinerzeit betrieben habe.

Von vorn. Ich habe mich schon immer gern mit HTML und Webmasterkram beschäftigt und so ging bereits 1999 meine erste Internetseite im Web online. “Blood Patchers Page – bloodpatches.de”, vielleicht kennen einige “alte Hasen” und Zocker die Seite noch. Dort gab es zu vielen Spielen so genannte Bloodpatches, mit denen man geschnittene Spiele in den original Zustand zurück versetzen konnte. Prominentes Beispiel war Half-Life: in der deutschen Version nur mit Roboter-Soldaten, mit einem Bloodpatch und ein wenig Tuning in irgendwelchen Config-Dateien konnte man die Texturen austauschen und hatte quasi ein ungeschnittenes Spiel. Solche Patches und Anleitungen gab’s da für jede Menge Spiele. Man war halt Freak. :-)

Die Seite war auch ganz gut besucht und unter Gamern erste Anlaufstelle, wenn es um dieses Thema ging. Bis sich dann irgendwann Mitte 2002 ein Beamter vom Jugendamt Bochum auf die Seite verirrte und bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Indizierung stellte. Begründung:

Sein Inhalt ist offenbar geeignet (§ 15a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. (…)

Die Bundesprüfstelle ist in der Vergangenheit häufig als Sachverständige zu der Fragestellung angehört worden, welche Inhalte insbesondere bei Schießspielen (sic!) Kindern und Jugendlichen noch zuträglich sind bzw. wo eine Grenzziehung stattzufinden hat, die zwischen jugendgefährdenden und nicht jugendgefährdenden Spielen verläuft. Sie hat in manchen Fällen von einer Aufnahme eines Verfahrens gerade deswegen abgesehen, weil Spiele für den deutschen Markt “entschärft” worden sind. Überdies hat sie bei Indizierungsverfahren zu bestimmten Objekten in ihrer Liste ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine entschärfte Version des gleichnamigen Spiels nicht von der Indizierung betroffen sei.

Das verfahrensgegenständliche Internetangebot sabotiert genau diese Anstrengungen für den Jugendschutz, die die Unterhaltungsbranche bisher vorgenommen hat.

Glaubt’s mir, mir ging da erst mal gut die Flatter. Ich hatte ja keine Ahnung, welche Konsequenzen das nach sich ziehen kann und so. Und weil ich keine Lust auf einen aussichtslosen Rechtsstreit hatte, entschied ich mich dafür, keinen Einspruch einzulegen, alle Downloads und Anleitungen zu entfernen und die Seite in der bestehenden Form nicht mehr weiter zu betreiben. Im September 2002 wurde dem Antrag statt gegeben und die “Blood Patchers Page” wurde in die Liste der jugendgefährdenden Schriften eingetragen. Das brachte damals sogar eine Erwähnung bei der PC-Games. :-)

Danach habe ich noch ein paar Jahre unter bloodpatches.net ein Forum betrieben, mit zeitweise 30.000 registrieren (zugegeben aber meist inaktiven) Usern. Irgendwann hatte ich darauf keinen Bock mehr, weil ich selbst nicht mehr zockte und mich das Thema nicht mehr interessierte. Ich habe die Domain samt Forum dann an einen anderen Webmaster übergeben. Das Forum ist heute immer noch online.

Übrigens, unter archive.org kann man Teile der “Blood Patchers Page” noch aufrufen. Oldschool Framework mit Mouseover-Grafiken vom Feinsten. ;-)

Jemand hier, der die Seite noch kennt?

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1 Antwort auf “Post von der BPjS – Webseite indiziert”


  • Ui, sehr interessant. Und ja, ich kenne die Seite noch sehr gut. War auch meine Anlaufstelle Nummer ein, was das “Originalisieren” deutscher Spiele anbetraf. Toller Text, hatte die Seite wirklich schon vergessen. Danke für die Erinnerung. Und “sozialethisch zu desorientieren” sowie “Schießspiele” ist großartig!

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