Nein, nicht blogwache.de.
Beim AufrĂ€umen und Ausmisten nach meinem Umzug habe ich einen Brief gefunden, den ich 2002 von der BPjS – BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Schriften (heute heiĂt sie BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien – BPjM) erhalten hatte. Dabei ging es um die Indizierung einer Webseite, die ich seinerzeit betrieben habe.
Von vorn. Ich habe mich schon immer gern mit HTML und Webmasterkram beschĂ€ftigt und so ging bereits 1999 meine erste Internetseite im Web online. âBlood Patchers Page â bloodpatches.deâ, vielleicht kennen einige âalte Hasenâ und Zocker die Seite noch. Dort gab es zu vielen Spielen so genannte Bloodpatches, mit denen man geschnittene Spiele in den original Zustand zurĂŒck versetzen konnte. Prominentes Beispiel war Half-Life: in der deutschen Version nur mit Roboter-Soldaten, mit einem Bloodpatch und ein wenig Tuning in irgendwelchen Config-Dateien konnte man die Texturen austauschen und hatte quasi ein ungeschnittenes Spiel. Solche Patches und Anleitungen gabâs da fĂŒr jede Menge Spiele. Man war halt Freak.
Die Seite war auch ganz gut besucht und unter Gamern erste Anlaufstelle, wenn es um dieses Thema ging. Bis sich dann irgendwann Mitte 2002 ein Beamter vom Jugendamt Bochum auf die Seite verirrte und bei der BundesprĂŒfstelle einen Antrag auf Indizierung stellte. BegrĂŒndung:
Sein Inhalt ist offenbar geeignet (§ 15a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. (âŠ)
Die BundesprĂŒfstelle ist in der Vergangenheit hĂ€ufig als SachverstĂ€ndige zu der Fragestellung angehört worden, welche Inhalte insbesondere bei SchieĂspielen (sic!) Kindern und Jugendlichen noch zutrĂ€glich sind bzw. wo eine Grenzziehung stattzufinden hat, die zwischen jugendgefĂ€hrdenden und nicht jugendgefĂ€hrdenden Spielen verlĂ€uft. Sie hat in manchen FĂ€llen von einer Aufnahme eines Verfahrens gerade deswegen abgesehen, weil Spiele fĂŒr den deutschen Markt “entschĂ€rft” worden sind. Ăberdies hat sie bei Indizierungsverfahren zu bestimmten Objekten in ihrer Liste ausdrĂŒcklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine entschĂ€rfte Version des gleichnamigen Spiels nicht von der Indizierung betroffen sei.
Das verfahrensgegenstĂ€ndliche Internetangebot sabotiert genau diese Anstrengungen fĂŒr den Jugendschutz, die die Unterhaltungsbranche bisher vorgenommen hat.
Glaubtâs mir, mir ging da erst mal gut die Flatter. Ich hatte ja keine Ahnung, welche Konsequenzen das nach sich ziehen kann und so. Und weil ich keine Lust auf einen aussichtslosen Rechtsstreit hatte, entschied ich mich dafĂŒr, keinen Einspruch einzulegen, alle Downloads und Anleitungen zu entfernen und die Seite in der bestehenden Form nicht mehr weiter zu betreiben. Im September 2002 wurde dem Antrag statt gegeben und die “Blood Patchers Page” wurde in die Liste der jugendgefĂ€hrdenden Schriften eingetragen. Das brachte damals sogar eine ErwĂ€hnung bei der PC-Games.
Danach habe ich noch ein paar Jahre unter bloodpatches.net ein Forum betrieben, mit zeitweise 30.000 registrieren (zugegeben aber meist inaktiven) Usern. Irgendwann hatte ich darauf keinen Bock mehr, weil ich selbst nicht mehr zockte und mich das Thema nicht mehr interessierte. Ich habe die Domain samt Forum dann an einen anderen Webmaster ĂŒbergeben. Das Forum ist heute immer noch online.
Ăbrigens, unter archive.org kann man Teile der âBlood Patchers Pageâ noch aufrufen. Oldschool Framework mit Mouseover-Grafiken vom Feinsten.
Jemand hier, der die Seite noch kennt?





Ich hasse es. Schön ein Backup aller Dateien und der Datenbank angelegt und anschlieĂend WordPress per automatisches Update auf die neuste Version gebracht.

Wir bleiben in Kontakt!
Immer auf dem Laufenden mit Feeds, Twitter, Facebook und Co.